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   BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79   

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BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79 (https://dejure.org/1979,3939)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1979 - 6 C 32.79 (https://dejure.org/1979,3939)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1979 - 6 C 32.79 (https://dejure.org/1979,3939)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des Klageverfahrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch übereinstimmende Erledigungserklärungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 7. Dezember 1977 durch einstweilige Anordnung das Wehrpflichtänderungsgesetz mit Wirkung vom 16. Dezember 1977 außer Anwendung gesetzt (BVerfGE 46, 357 [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76]) und dieses Gesetz durch Urteil vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) für nichtig erklärt hat, hat die Beklagte beantragt, das Verfahren fortzusetzen, weil es nicht in der Hauptsache erledigt sei.

    Im Gegensatz zu dieser Rechtsauffassung hat der erkennende Senat in dem für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen, den Parteien bekannten Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 - (NJW 1979, 1469 = DÖV 1979, 449), auf dessen Begründung im einzelnen Bezug genommen wird, entschieden, daß ein unter der Geltung des Wehrpflichtänderungsgesetzes von den Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtes Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach der Nichtigerklärung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127) von den Verwaltungsgerichten fortzusetzen ist.

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 7. Dezember 1977 durch einstweilige Anordnung das Wehrpflichtänderungsgesetz mit Wirkung vom 16. Dezember 1977 außer Anwendung gesetzt (BVerfGE 46, 357 [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76]) und dieses Gesetz durch Urteil vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) für nichtig erklärt hat, hat die Beklagte beantragt, das Verfahren fortzusetzen, weil es nicht in der Hauptsache erledigt sei.
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79
    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht nicht auf die Überprüfung der geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß die Beklagte davon abgesehen hat, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz 448.0 § 34 VPflG Nr. 22] und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 76.75 -).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79
    Im Gegensatz zu dieser Rechtsauffassung hat der erkennende Senat in dem für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen, den Parteien bekannten Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 - (NJW 1979, 1469 = DÖV 1979, 449), auf dessen Begründung im einzelnen Bezug genommen wird, entschieden, daß ein unter der Geltung des Wehrpflichtänderungsgesetzes von den Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtes Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach der Nichtigerklärung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127) von den Verwaltungsgerichten fortzusetzen ist.
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 126.73

    Recht der Kriegsdienstverweigerung - Materielle Beweislast des

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79
    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht nicht auf die Überprüfung der geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß die Beklagte davon abgesehen hat, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz 448.0 § 34 VPflG Nr. 22] und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 76.75 -).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79
    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht nicht auf die Überprüfung der geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß die Beklagte davon abgesehen hat, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz 448.0 § 34 VPflG Nr. 22] und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 76.75 -).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 98.78
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79
    Auch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 98.78 -).
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